Klosterkammer

Eigentümerin des Verdener Doms: Die Klosterkammer Hannover

Eigentümerin des Gebäudes ist die Klosterkammer Hannover, eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Als größte derartige Stiftung Deutschlands verwaltet sie seit der Reichsauflösung 1804 "säkularisierte" Besitzungen.

Dabei änderten sich zwar Eigentumsverhältnisse, die Zweckgebundenheit von Ländereien und Immobilien blieb allerdings erhalten.

So ist der Dom zu Verden das Zuhause der Domgemeinde, der er schon immer zugeordnet war. Erträge aus Vermietungen oder Verpachtungen des dazugehörigen Domstrukturfonds im Verdener Raum müssen die Unterhaltung des riesigen Domes finanzieren.

Was ist die Klosterkammer?

Was ist das? Und wie kam es dazu?
Diese Frage beantwortet ein Zitat von der Homepage der Klosterkammer:

Nach der Reformation und der Säkularisation entstand die Idee für die Klosterkammer Hannover: 1818 wurden die Landesbehörde und der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, eine von ihr verwaltete Stiftung, offiziell gegründet.

Die Klosterkammer ist heute eine Landesbehörde unter der Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie verwaltet das ihr anvertraute Vermögen in vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Die größte, der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK), geht auf die Gründungszeit im Jahr 1818 zurück. Drei weitere Stiftungen ähnlicher Zweckbindungen sind im Laufe des 19. Jahrhunderts hinzugekommen: der Domstrukturfonds Verden, der Hospitalfonds St. Benedikti Lüneburg und das Stift Ilfeld.